FAQs Bürgerinformation

1. Frage: Wann werden die Anwohner beteiligt?
Antwort: Wir haben uns im Projektteam darauf verständigt, dass wir die BürgerInnen erst informieren wollen, wenn wir konkretere Informationen zum Fahrzeug und zum Einsatz von Personenshuttlebussen haben. Deshalb veranstalten wir erst jetzt im März 2020 diese erste Bürgerinformation. Wir wollen zukünftig kontinuierlich über den Projektfortschritt im Gemeindeamtsblatt und in der Zeitung sowie im Internet informieren. Außerdem wollen wir die Informationsabende einmal im Quartal durchführen.

2. Frage: Welche Fahrtrouten sind aktuell geplant?

Antwort: Für die Interessensbekundung und die Ausschreibung hatten wir im Projektteam fünf mögliche Pilotstrecken erarbeitet. Die Fahrzeuganbieter haben in der Interessensbekundung mitgeteilt, dass die Strecken Nr. 2 (Hainfeld) und Nr. 3 (Hotel Schindelbruch) nicht zu bevorzugen sind. Die Strecken sind zu lang und aufgrund der geringen Geschwindigkeit der Busse würde ein Umlauf zu lange dauern. Wie im Informationsvideo dargestellt wird der Shuttlebus-Anbieter eine Machbarkeitsanalyse durchführen und unsere Streckenvorschläge prüfen. In Abhängigkeit von dem Ergebnis wird die Pilotstrecke final angepasst. Das Ergebnis der Machbarkeit wird Ihnen vorgestellt, sodass Sie als AnwohnerInnen ihre Meinung zu der Strecke einbringen können. Wann die Machbarkeitsanalyse durchgeführt wird, muss mit dem Anbieter besprochen werden - bestenfalls wird sie im Juni 2020 abgeschlossen sein.

3. Frage: Wie genau soll die Strecke einprogrammiert werden (mit welchem Abstand zu den Bordsteinen etc.)?
Antwort: Die Strecke wird mit dem Shuttlebus abgefahren und dementsprechend einprogrammiert. Dabei werden Haltepunkte genau bestimmt und das Verhalten (manuell oder automatisiert) an Kreuzungen festgelegt. Welcher Abstand zu den Bordsteinen gewählt wird, resultiert aus der Sensorik des Fahrzeuges. Nach jetzigem Stand haben wir darüber noch keine Auskunft. Dies wird in den nächsten Monaten zusammen mit EasyMile erarbeitet. Da das Fahrzeug auch manuell fahren kann, ist es aber möglich bei Bedarf auszuweichen und auf den Bordstein zu fahren. Gerade bei den engen Straßen in Stolberg gilt es, den Verkehrsfluss so gut wie nicht zu behindern.

4. Frage: Funktioniert das autonome fahren mit 5G?
Antwort: Das Autonome Fahren ist unabhängig vom 5G-Netz und erfordert dieses auch nicht. Da der Shuttlebus in Stolberg nicht autonom, sondern lediglich automatisiert fährt, wird er auf eine festgelegte Strecke trainiert. Er muss also nur einen geringeren Teil an Daten verarbeiten, als ein autonom fahrendes Fahrzeug, welches auf alle Situationen in jeder Stadt und zu jeder Zeit reagieren können muss. Die Strecke in Stolberg wird im Fahrzeug eingespeichert. Darüber hinaus erfolgt die Steuerung mittels GPS und in Kombination mit verschiedenen Sensortechnologien wie Kamerasystemen, Radar- und Lidar-Sensoren. Für die hier in Stolberg zu benutzende Strecke reicht die normale Telefonfunkverbindung aus. Der Mobilfunkstandard 5G wird nicht benötigt und daher auch nicht eingesetzt.

5. Frage: Welche gesundheitlichen Einschränkungen hat 5G zur Folge? Wovor warnt die Bundesregierung?
Antwort: In Stolberg wird im Zusammenhang mit dem Shuttlebus-Projekt kein 5G implementiert, deshalb betrifft es Sie derzeit nicht. Grundsätzlich konnte mit mehreren Studien nicht nachgewiesen werden, dass die derzeitige Handystrahlung für den Menschen schädlich ist.
Da in der ersten Ausbaustufe von 5G die Frequenzen des heutigen Mobilfunknetzes genutzt werden, ist laut dem Bundesamt für Strahlenschutz der Einsatz von 5G unbedenklich: "Die Wirkung elektromagnetischer Strahlung des Mobilfunks auf den Menschen ist gut erforscht. Unterhalb der Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen. Die Grenzwerte werden eingehalten“. Dennoch: "In einigen Jahren werden durch 5G höhere Frequenzen dazukommen, deren Wirkungen noch nicht so gut erforscht sind". Diese Frequenzbänder werden dem bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zufolge aufgrund ihrer geringen Reichweiten aktuell nicht für den klassischen Mobilfunk im kommerziellen Bereich eingesetzt werden.
Es muss noch weiter an dem Thema geforscht werden, auch um Langzeitwirkungen festzustellen. Weitere Informationen finden sie unter: Bayerischer Rundfunk und Quarks

6. Frage: Gibt es bestimmte Zeiten, wann dieser Bus fahren soll? In welchem zeitlichen Rhythmus soll dieser Bus fahren?
Antwort: Da uns der Shuttlebus für drei Monate zur Verfügung gestellt wird und die Busfahrer der Personenverkehrsgesellschaft Mansfeld Südharz mbH eingesetzt werden, können wir im Projekt die Betriebszeiten und den Rhythmus selber festgelegen. Wie im Video erklärt, möchten wir hierzu die Meinungen der AnwohnerInnen berücksichtigen und werden dieses Thema in einer Bürgerinformation nach der Festlegung der Strecke gemeinsam diskutieren.

7. Frage: Passen dann in den bereits engen Straßen, wenn dieser Bus fährt, noch Gegenverkehr durch (z.B. Autos, Linienbus, Krankenwagen, Feuerwehr, Pflegedienstfahrzeuge, Geschäftsanlieferungen, usw.)?
Antwort: Der Bus hat eine Breite von etwas über zwei Metern und somit ähnliche Abmaße wie SUV-Fahrzeuge. Von daher unterscheidet er sich hinsichtlich der Abmessungen nicht vom derzeitigen Verkehr. Selbstverständlich wird durch die Sensorik ein gewisser Sicherheitsabstand einprogrammiert, weshalb das Fahrzeug bei engen Stellen im automatisierten Fahrmodus stehen bleiben kann und soll. Da der Shuttlebus jedoch auch manuell betrieben werden kann, ist ein Ausweichen bei Bedarf möglich. Der Verkehr in Stolberg soll möglichst nicht durch den Shuttlebus eingeschränkt werden und wird weiterhin in der Stadt fahren dürfen.

8. Frage: Bekommen die Anwohner von Stolberg dann Fahrverbote und Parkverbote für bestimmte Zeiten?
Antwort: Es wird während des Pilotbetriebs keine Fahrverbote in Stolberg geben. Ob Parkverbote eingeführt werden müssen, kann erst nach der Machbarkeitsanalyse und Festlegung der Strecke entschieden werden. Das Projektteam und die Stadt haben den Anspruch, möglichst keine Verbote auszusprechen. Die AnwohnerInnen werden im Rahmen einer Bürgerinformation in den Entscheidungsprozess mit eingebunden.

9. Frage: Wer hat einen Nutzen von diesem Bus?
Antwort: Alle AnwohnerInnen und alle Gäste können den Shuttlebus während der Testphase kostenlos benutzen. Weiterhin kann getestet werden, ob BesucherInnen am Stadtrand parken und mit dem Shuttlebus in die Innenstadt fahren und sich die Parkdichte oder das Falschparken im Stadtzentrum verringert. Insofern haben die Stadt Stolberg, die Gäste und die AnwohnerInnen einen Nutzen. Wenn der Pilotbetrieb erfolgreich ist und sich die Stadt Stolberg für einen dauerhaften Einsatz des Elektro-Shuttlebusses entscheidet, könnte die Stadt hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Emissionen (CO2, Lärm) dauerhaft entlastet werden und die Lebensqualität steigt.

10. Frage: Wird den Bus überhaupt jemand benutzen, wenn er nur im Schritt-Tempo (6 km/h) fährt?
Antwort: Der Bus wird nicht im Schritt-Tempo fahren. Bei ersten Tests ist der Bus 20 km/h gefahren – also vergleichbar mit durchschnittlichen Fahrradfahrern. Wie schnell er letztlich in Stolberg fahren darf und wird, ist auch abhängig von dem Gutachten eines technischen Prüfdienstes und der Genehmigung. Im manuellen Modus kann er genauso schnell fahren wie jeder andere Linienbus auch.

11. Frage: Diese autonomen Fahrzeuge sind gesetzlich für Deutschland nicht zugelassen. Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung erfüllt sein? Ist dies in der denkmalgeschützten Stadt Stolberg überhaupt realisierbar?
Antwort: Bei dem Shuttlebus handelt es sich um ein hochautomatisiertes Fahrzeug, für das die Genehmigung / Zulassung des Fahrzeuges und eine Ausnahmegenehmigung bei baulichen Veränderungen eingeholt werden muss. Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt als Einzelgenehmigung, da der EZ10 von EasyMile eine Einzelanfertigung ist. Die Ausnahmegenehmigung für bauliche Veränderungen und dem Modus des automatisierten Fahrens muss zusätzlich beim Landesverwaltungsamt eingeholt werden. Hierfür wird ein technisches Gutachten angefertigt, welches die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, die Ausbildung der BusfahrerInnen und den Streckenverlauf begutachtet. Danach wird die Ausnahmegenehmigung für das jeweilige Fahrzeug in Verbindung mit der definierten Strecke ausgestellt. Dass die Stadt Stolberg denkmalgeschützt ist, hat keinen Einfluss auf die Ausnahmegenehmigung. Wie im Video gezeigt, gibt es mehrere Pilotbetriebe in Deutschland, deshalb sind die Fahrzeuge auch für Deutschland zulassungsfähig. Wichtig ist, dass sich stets ein FahrerIn / Operator an Bord befindet, der im Notfall eingreifen kann.

12. Frage: Wie ist dann das System bzgl. der ethischen Entscheidungen in Stolberg programmiert, wenn z.B. in engen Gassen (wie gewohnt) Fußgänger einen Schritt auf die Straße machen oder auf der Straße laufen und Gegenverkehr kommt oder wenn ein Motorradfahrer überholt, im Überholvorgang ist und Gegenverkehr kommt?

Antwort: Das System der Fahrzeuge ist darauf ausgelegt, sehr sicher zu handeln. Daher wird lieber zu viel gebremst, als zu wenig. FußgängerInnen und RadfahrerInnen sowie Fahrzeuge werden erkannt und wenn diese auf die Straße laufen, führt das Fahrzeug eine Notbremsung durch. Bei engen Stellen kann dies wie bereits geschildert dazu führen, dass das Fahrzeug ebenfalls stehen bleibt, obwohl keine direkte Gefahr droht. Wie wir beim Shuttlebus in Wusterhausen beobachten konnten, bremst das Fahrzeug auch, wenn es beim Überholvorgang eines anderen Fahrzeuges stark geschnitten wird. Mehr hierzu in den Videos von Bad Birnbach und Mohnheim.

Hierzu sei auch angemerkt: Grundsätzlich gelten für alle VerkehrsteilnehmerInnen die gleichen Sorgfaltspflichten wie sonst auch im Verkehr. Alle VerkehrsteilnehmerInnen haben sich so zu verhalten, dass er/sie keine anderen VerkehrsteilnehmerInnen gefährdet. D.h. z.B. ein Fußgänger muss beim Queren einer Straße immer auf den Straßenverkehr achten und hat nicht unachtsam in Fahrzeuge zu laufen – egal um welche Fahrzeuge es sich handelt. Ein normaler PKW mit Fahrer hat auch keine Chance, einen Unfall zu vermeiden, wenn eine Person vor das Fahrzeug läuft und der Brems-/ Anhalteweg länger ist als der Abstand zur Person. Jedoch reagiert das automatisierte Fahrzeug schneller als der/die menschliche FahrerIn und es fährt im Pilotbetrieb langsamer, so dass der Anhalteweg kürzer und die Unfallschwere geringer wäre.

Wenn ein Fahrer den Shuttlebus überholt, obwohl Gegenverkehr kommt, dann handelt der Überholer eigenverantwortlich und muss in der Lage sein, den Überholvorgang so abzuschließen, dass er keine anderen VerkehrsteilnehmerInnen – auch nicht den Shuttlebus – gefährdet. Schafft er es nicht, hat er seinen Überholvorgang abzubrechen. Der Shuttlebus seinerseits wird nicht zusätzlich beschleunigen, um den Überholvorgang zu komplizieren, wie es so mancher menschlicher Fahrer aus Trotz tut, um den Überholer zu ärgern. Der Shuttlebus wird sich also regelkonformer verhalten als einige andere Verkehrsteilnehmer unserer Gesellschaft.

13. Frage: Warum benötigen wir weitere Pilotbetriebe mit automatisierten Shuttlebussen, wo es doch diese woanders schon gibt?
Antwort: Jeder Pilotbetrieb mit automatisierten Shuttlebussen hat andere Herausforderungen und Forschungsaufgaben. Kein Pilotbetrieb gleicht dem anderen und es werden wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung gewonnen.

In diesem Zusammenhang sei auch auf ein Gutachten von Prof. Dr. Knieverwiesen:
„Ein weiterer entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer intelligenten und ökologischen Nutzung automatisierter  Fahrzeuge besteht darin, systematisch den Einsatz von automatisierten Shuttles als Teil des Öffentlichen Verkehrs  zu erproben. Ausgehend von der Einschätzung, dass ein weiterreichender Einsatz einem flächendeckenden öffentlichen Robo-Taxis entsprechend Level 5 im öffentlichen Verkehrsraum in den nächsten Jahrzehnten nicht zu erwarten ist, erscheint es jedoch sinnvoll, die sich jetzt bietenden Optionen von (teil-) automatisierten Shuttles zu nutzen und diese Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum einzusetzen. Damit können wertvolle Erfahrungen mit dem Betrieb solcher Fahrzeuge gewonnen und bereits Verbesserungen in der Qualität der Angebote geschaffen werden. Kurzfristig müssen Pilotversuche mit automatisierten Shuttle-Fahrzeugen unter Realbedingungen daher einfacher ermöglicht werden."

Und der Zukunftsforscher Jan Berger schreibt in seinem 2b AHEAD ThinkTank vom 20.03.2020:
„Wir halten es für wahrscheinlich, dass die jetzige wirtschaftliche Krise in einigen Industrien zu worst case-Szenarien führen wird. Unsere Wirtschaft wird sich dann regenerieren, wenn sie zukunftsfähige Mobilitätskonzepte wie autonomes Fahren mit demselben Elan vorantreibt, wie das in den USA und China passiert, wenn wir auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz und Informationstechnologien unsere Vorbehalte ablegen und Vorreiter werden auf dem Gebiet praktikabler ethischer KI und Human-Digitaler Teams. Wenn wir Technologietreiber werden bei neuen Klimatechnologien, die weit über Wind und Solar hinausgehen.“

 

*Zur besseren Lesbarkeit wird bei der Beantwortung der Fragen auf personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, hauptsächlich die im Deutschen übliche männliche Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.

Letzte Änderung: 03.03.2021 - Ansprechpartner: Webmaster